Mein zweitletzter Wille

15.05.2024

Das neue Erwachsenenschutzrecht, notabene schon seit 2013 in Kraft, betrifft jeden von uns persönlich! Falls ich nämlich Urteilsunfähigkeit werden sollte (Krankheit, Unfall) muss ich jetzt schon, mittels Vorsorgeauftrag, bestimmen, wer und wie über mich und meine Vermögenswerte verfahren wird. Wenn kein Vorsorgevertrag besteht werden Entscheidungen durch das KESB (Behörde) erfolgen, worin kaum noch spezifische Anweisungen und Wünsche meinerseits berücksichtigt werden können.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich? Welche Form muss der Vorsorgeauftrag haben? Wer kann mich persönlich vertreten? Wer macht das mit meinen Finanzen? Wer bekommt mein Haus? Dürfen sich meine Kinder gemeinsam um mich kümmern?

Dieser kostenfreie Vortrag einer Treuhänderin wird genau diese und weitere Fragen beantworten. Sie werden in der Lage sein, Ihren persönlichen Vorsorgeauftrag zu erstellen. Profitieren auch Sie von diesen praktischen und leicht umsetzbaren Tipps, die Ihnen helfen, dass Ihre Wünsche und Ziele trotz Urteilsunfähigkeit durch nahestehende Personen erfüllt werden.

Durch den Vorsorgeauftrag regeln Sie Ihre Angelegenheiten selber!

ESTHER BRAWAND FUCHS will mit dem Thema: „Mein zweitletzter Wille“ die Gesellschaft aufrütteln um die Selbstbestimmung und Solidarität in der Familie zu fördern. Nehmen Sie ihre Verantwortung wahr!

Mein zweitletzter Wille https://www.llg.ch/images/activities/2024/thun/Thun_01_H.jpg#joomlaImage://local-images/activities/2024/thun/Thun_01_H.jpg?width=1800&height=947 Reinach